Am 21. Mai 2019 beschloss die Kommission, ein Aufforderungsschreiben an zwölf Mitgliedstaaten (Zypern, Finnland, Frankreich, Griechenland, Ungarn, Irland, Litauen, Luxemburg, Rumänien, Slowakei, Slowenien und Spanien) zu richten, die die EU-Vorschriften über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen noch nicht umgesetzt haben (Richtlinie 2014/55/EU)) oder die europäische Standardnorm für die elektronische Rechnungsstellung umgesetzt haben. Bis zum 17. April 2019 hätten öffentliche Stellen, die öffentliche Aufträge in der EU durchführen, die europäische Norm für die elektronische Rechnungsstellung einhalten und elektronische Rechnungen entsprechend empfangen und verarbeiten können. Die EU-Norm trägt dazu bei, die rechtzeitige und automatische Bearbeitung der e-Rechnungen und Zahlungen der Unternehmen zu gewährleisten, erleichtert es Unternehmen, ihre Verträge in jedem Mitgliedstaat zu verwalten, und erhöht die Attraktivität des öffentlichen Auftragswesens für Unternehmen. Um die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des neuen Standards zu unterstützen, hat die Kommission über 33 Mio. EUR in Zuschüsse investiert, um die Einführung innovativer Lösungen für die elektronische Rechnungsstellung wie End-to-End-Automatisierung, Robotik und den Einsatz künstlicher Intelligenz zu unterstützen, unter anderem über die Fazilität “Connecting Europe” (CEF) für den Gebäudeblock “E-Invoicing”. Die zwölf Mitgliedstaaten haben zwei Monate Zeit, um auf die von der Kommission vorgebrachten Argumente zu reagieren; andernfalls kann die Kommission beschließen, ihnen eine mit Gründen versehene Stellungnahme zu übermitteln. In der Zwischenzeit ist die Kommission bereit, die Mitgliedstaaten weiterhin in diesem Prozess zu unterstützen. Die Kommission hat heute beschlossen, ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Kroatien, Zypern, Deutschland, Griechenland, Italien, Portugal, Rumänien, Slowenien und Schweden wegen ihrer Pflicht zur vollständigen Umsetzung der europäischen Rechtsvorschriften über das Recycling von Schiffen (Verordnung über das Recycling von Schiffen, Verordnung (EU) Nr. 1257/2013) einzuleiten.
Die EU-Verordnung zielt darauf ab, das Schiffsrecycling umweltfreundlicher und sicherer zu machen. Hauptziel der Verordnung ist es, sicherzustellen, dass Schiffe unter EU-Behörde (die unter der Flagge eines EU-Mitgliedstaats fahren) auf sichere und nachhaltige Weise recycelt werden. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten wesentliche Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Benennung der zuständigen Behörden, Verwaltungen und Kontaktpersonen sowie der Festlegung nationaler Rechtsvorschriften über die Durchsetzung dieser EU-Vorschriften und die anwendbaren Sanktionen erfüllen.