Diese Frage ist durch das Bundesgesetz über bezahlten Urlaub und durch Tarifverträge geregelt. Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch beträgt 24 Tage pro Kalenderjahr, ohne Sonn- und Feiertage (Abs. 3 Abs. 1 und 2). Samstage werden somit in die Berechnung einbezogen. Weitere bezahlte Urlaubstage können durch den jeweiligen Tarifvertrag ergänzt werden. In der Tat wird ein Zeitraum von 4 bis 6 Wochen pro Kalenderjahr in der Regel durch Tarifverträge gewährt. Für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse unter den Geltungsbereich der 1999 getroffenen Tarifverträge fallen, können 80 % der westdeutschen und 55 % der ostdeutschen Arbeitnehmer bezahlten Urlaub von 6 Wochen oder mehr beantragen. Im Vergleich zum Zeitraum 1974 bis 1999 ist ein Anstieg zu verzeichnen. (Quelle: Bundesarbeitsministerium) Jeder Tarifvertrag ist ein Vertrag, der aus zwei Teilen besteht (Art. 1 Abs. 1).
Der erste Teil, teils vertragsrechtlich, befasst sich mit den Rechten und Pflichten der Vertragspartner. Die beiden Hauptverpflichtungen der Partner sind der Industrielle Frieden und die Pflicht, alle verfügbaren Mittel einzusetzen, um sicherzustellen, dass ihre Mitglieder das Abkommen einhalten. Eine Schiedsvereinbarung (erklärt unter Streik und Aussperrungen) kann ebenfalls hinzugefügt werden. Der zweite Teil des Tarifvertrags legt Regeln für Arbeitsverträge, Betriebsfragen und die Betriebsverfassung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes fest. Diese Unterscheidung ist für die Geltungsdauer des Tarifvertrags wichtig. Im Allgemeinen endet ein Tarifvertrag mit Ablauf der Frist, für die der Vertrag geschlossen wurde. Sie kann früher auf Rechtsinitiative einer Partei oder im gegenseitigen Einvernehmen gekündigt werden. In jedem Fall endet der vertragsrechtliche Teil notwendigerweise gleichzeitig. Im Gegensatz dazu bleiben die gesetzlichen Normen zur Festlegung eines Teils so lange in Kraft, bis er entweder durch einen individuellen Vertrag oder einen Betriebsvertrag oder insbesondere durch gesetzliche Normen eines neuen Tarifvertrags ersetzt wird (Art. 4 Abs. 5). Für Massenentlassungen in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten gelten besondere Vorschriften, die die Anhörung des Betriebsrats und die Erstellung eines Sozialplans erfordern.
Tarifverträge haben drei charakteristische Funktionen: Die kleinsten Regionaleinheiten von Verdi sind die Ortsteile, die sich bilden können, wenn es mehrere Abteilungen auf regionaler Ebene gibt. Diese Ortsteile sollen die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedern unterstützen und vereinfachen. [26] Die nächste Stufe auf lokaler Ebene sind die bundesweiten Unionsbezirke, die wiederum den Bundesländern untergeordnet sind.