2.6 Der Besteller kann auch nach Vertragsabschluss Änderungen der Lieferung verlangen, soweit dies für den Lieferanten zumutbar ist. Bei solchen Vertragsänderungen haben beide Parteien die Folgen, insbesondere die zusätzlichen oder reduzierten Kosten und die Lieferfristen, zu begründen. 5.5 Versäumt es der Lieferant, den Mangel ordnungsgemäß zu beheben oder eine Ersatzlieferung trotz angemessener Fristfrist zu leisten, oder verweigert der Lieferant die Erfüllung der Abhilfe ohne rechtskräftigen Zweck tatsächlich,- oder schlägt die Nacherfüllung fehl,- oder ist die Abhilfe für den Besteller unzumutbar,- oder ist es aus besonderer Dringlichkeit nicht mehr möglich, den Lieferanten über den Mangel und den drohenden Schaden zu informieren und eine angemessene Frist für seinen eigenen Rechtsbehelf zu setzen, dann kann der Besteller nach seiner Wahl die Nachbesserung durchführen und/oder die Lieferung selbst oder durch Dritte ersetzen. Die Kosten für diese Maßnahme trägt der Lieferant. Eine solche Ersatzleistung berührt nicht seine Gewährleistungspflicht.- Minderung des vereinbarten Preises oder Ersatz aller Schäden verlangen, die dem Besteller aufgrund der mangelhaften gelieferten Artikel entstanden sind, einschließlich Schäden, die außerhalb des lieferstellenden Artikels entstanden sind, sowie nicht verfügbare Kosten. Dies gilt nicht, wenn der Lieferant nicht dafür verantwortlich ist, dass der Überläufer den Vertrag kündigt. Der Besteller kann auch vom Vertrag zurücktreten und darüber hinaus Schadensersatz verlangen. Er kann auch vom Vertrag zurücktreten, wenn besondere Umstände vorliegen, die einen sofortigen Rücktritt des Vertrages unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien rechtfertigen. 4.2 Erkennt der Lieferant an, dass er die vertraglichen Verpflichtungen aus irgendeinem Grund nicht fristgerecht erfüllen kann, so hat er dies dem Besteller unverzüglich unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der Verzögerung mitzuteilen. 11.2 Der Lieferant ist ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Bestellers nicht berechtigt, die Bestellung oder wesentliche Teile der Bestellung an Dritte weiterzuvergeben. 11.7 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Frankreich; das UN-Kaufrechts (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen. Global Pharma, Extrem attraktive Stundensätze, Fully home basiert Ihr neues UnternehmenHays Life Sciences haben sich mit einem führenden Global Pharma zusammengetan, um bei der Massenerweiterung ihrer Funktion zur statistischen Programmierung in Großbritannien zu helfen. Das Unternehmen ist auf der Suche nach mindestens 3 Programmierern, die innerhalb der nächsten 6 Wochen in ihre Abteilung eintreten.
Das Unternehmen ist führend bei der Innovation im Bereich Biometrics in der Pharmaindustrie und möchte diesen Vorstoß fortsetzen, indem es mehrere kompetente Auftragnehmer in ihre Teams einführt. Ihre neue Rolle 11.4 Ansprüche aus diesem Vertrag können vom Lieferanten erst nach Zustimmung des Bestellers abgetreten werden. Der Besteller ist berechtigt, Rechte oder Ansprüche aus diesem Vertrag auf eine andere Gesellschaft der Bürkert Gruppe zu übertragen. Ansprüche des Lieferanten gegen den Besteller können vom Besteller mit allen Ansprüchen gegen den Lieferanten, auf die der Besteller oder eine andere Gesellschaft der Bürkert-Gruppe Anspruch hat, aufrechnen. 11.5 Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, ist Erfüllungsort für die Lieferverpflichtung die vom Besteller bezeichnete Lieferadresse oder der vom Besteller bezeichnete Nutzungsort; für alle anderen Verpflichtungen beider Parteien ist Erfüllungsort Colmar.