(2) In einem Zivil- oder Verwaltungsverfahren entweder die Feststellung der Haftung des Auftragnehmers, wenn das Verfahren einen Vorwurf des Betrugs oder eines ähnlichen Fehlverhaltens beinhaltet; oder die Verhängung einer Geldstrafe oder einer Anordnung des Leiters der Agentur an den Auftragnehmer oder Unterauftragnehmer, Abhilfemaßnahmen gemäß 41 U.S.C. 4712 oder 10 U.S.C. 2409 zu ergreifen, wenn das Verfahren keinen Vorwurf des Betrugs oder eines ähnlichen Fehlverhaltens beinhaltet; a) Die Kostengrundsätze und -verfahren in Unterabsatz 31.2 und Agenturzuschläge werden bei der Preisgestaltung ausgehandelter Liefer-, Dienstleistungs-, Versuchs-, Entwicklungs- und Forschungsverträge sowie Vertragsänderungen mit kommerziellen Organisationen verwendet, wenn die Kostenanalyse gemäß 15.404-1(c) durchgeführt wird. v) Die Lebenskosten von Führungskräften, Partnern, Inhabern oder Arbeitnehmern sind nur insoweit zulässig, als die Versicherung eine zusätzliche Entschädigung darstellt (siehe 31.205-6). ii) den Kostenerstattungsanteil von Zeit- und Materialverträgen, es sei denn, das Material wird auf einer anderen Grundlage als den Kosten verteuert (siehe 16.601(c)(3)); (a) Kosten, die ausdrücklich nicht zulässig sind oder einvernehmlich vereinbart sind, einschließlich einvernehmlich vereinbarter, um unmittelbar verbundene Kosten nicht zu verrechnen, werden von jeder Abrechnung, Forderung oder jedem Vorschlag, der für einen Regierungsvertrag gilt, identifiziert und ausgeschlossen. Direkt zugeordnete Kosten sind alle Kosten, die ausschließlich aufgrund anderer Kosten entstehen, und die ohne die sonstigen Kosten nicht entstanden wären. Wenn nicht zulässige Kosten anfallen, sind auch die direkt anfallenden Kosten nicht zu vernehmen. (a) mit Ausnahme des Absatzes b) dieses Unterabschnitts Aufwendungen im Zusammenhang mit (1) Planung oder Durchführung der Organisation oder Umstrukturierung der Unternehmensstruktur eines Unternehmens, einschließlich Fusionen und Übernahmen, (2) Widerstand oder Dies gegen die Umstrukturierung der Unternehmensstruktur eines Unternehmens oder eine Änderung der beherrschenden Beteiligung am Eigentum eines Unternehmens und (3) Kapitalbeschaffung (Nettowert plus langfristige Verbindlichkeiten) sind nicht zulässig. Diese Ausgaben umfassen, sind aber nicht beschränkt auf Gründungsgebühren und Kosten von Rechtsanwälten, Buchhaltern, Maklern, Projektträgern und Organisatoren, Unternehmensberatern und Anlageberatern, unabhängig davon, ob es sich um Mitarbeiter des Auftragnehmers handelt oder nicht. Die nicht zulässigen “Reorganisationskosten” umfassen die Kosten für jede Änderung der Finanzstruktur des Auftragnehmers, mit Ausnahme der Verwaltungskosten für kurzfristige Anleihen für Betriebskapital, die zu Änderungen der Rechte und Interessen der Wertpapierinhaber führen, unabhängig davon, ob zusätzliches Kapital aufgebracht wird oder nicht. c) In jedem Fall, in dem es um ein Patent geht, das sich früher im Besitz des Auftragnehmers bedurfte, sollte der zulässige Lizenzbetrag die Kosten nicht übersteigen, die zulässig gewesen wären, wenn der Auftragnehmer das Eigentum behalten hätte.

(1) Vergütung nach Arbeitsverwaltungsvereinbarungen.