Vereine – Datenschutzleitfaden und Formulierungsmuster Die Datenschutzgrundverordnung und das Datenschutz-Anpassungsgesetz treffen auch Sportvereine und -verbände in vollem Ausmaß. Sport Austria hat dafür Arbeitsbehelfe und Unterlagen erarbeitet: Rechtsexpertise: Achtung Haftung: Rechtliche Tipps, damit Tombola oder Gewinnspiel im Sportverein nicht zum Verlustgeschäft werden Das Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 betrifft neben der Wirtschaft auch alle Sportvereine und -verbände in vollem Ausmaß. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine im gesamten Unionsgebiet geltende EU-Verordnung, die die verantwortlichen Personen und Organisationen in eine stärkere Verantwortung nimmt und zu transparenter und nachvollziehbarer Dokumentation der erhobenen Daten verpflichtet. Der Grundsatz ist Datenminimierung, also nur jene Daten zu erheben, die zu einem berechtigten Zweck auch benötigt werden und diese sobald wie möglich auch wieder zu löschen. Vorschlag für die Ergänzung der jeweiligen Vereinsstatuten der Mitgliedsvereine des OeSV. Den Datenschutzleitfaden sowie die Formulierungsmuster finden Vereine hier: Besteht der Vereinszweck darin, die persönlichen oder geschäftlichen Kontakte zu pflegen, ist die Herausgabe einer Mitgliederliste zur Erreichung des Vereinsziels nach Art. 6 Abs. 1 Bst. b) DSGVO zulässig. Dieser Vereinszweck muss sich aus den Vereinsstatuten ergeben. Dies kann insbesondere bei Selbsthilfe- und Ehemaligenvereinen der Fall sein. Welche Angaben dabei in die Mitgliederliste aufgenommen werden dürfen, hängt vom jeweiligen Vereinszweck ab, wobei die Interessen und die schutzwürdigen Belange der Mitglieder angemessen zu berücksichtigen sind. Bei der Herausgabe der Mitgliederliste ist darauf hinzuweisen, dass diese nur für Vereinszwecke verwendet werden darf und eine Verwendung für andere Zwecke (insbesondere für kommerzielle Zwecke) sowie die Überlassung der Liste an Dritte nicht zulässig ist.

Diese und weitere Fragen werden im Datenschutzleitfaden für Vereine beantwortet, den Rechtsanwalt Didyk erarbeitet hat und zusammen mit vielen Formulierungsmustern kostenlos zur Verfügung stellt. Ebenso wie Unternehmen müssen auch Vereine die strengen Vorgaben der DSGVO erfüllen, wenn es darum geht, personenbezogene Daten zu erheben und zu verarbeiten. Anbei finden Sie die aus unserer Sicht wichtigsten Dokumente und Vorlagen zu Ihrer Verwendung. Vielmehr müssen die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Weitergabe vorhanden sein. Personenbezogene Daten dürfen daher nach Art. 6 Abs. 1 Bst. b) und Bst. f) DSGVO nur offenbart werden, wenn es für die Erreichung des Vereinszwecks unbedingt erforderlich ist – was etwa bei Spielergebnissen oder Veranstaltungshinweisen angenommen werden kann – oder wenn der Verein oder die Personen, die davon Kenntnis nehmen können, ein berechtigtes Interesse an der Veröffentlichung haben und Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person nicht überwiegen. Auch Beitrittserklärungen neuer Mitglieder müssen strengeren Kriterien entsprechen. Die SPORTUNION hat deshalb auch hier eine Mustervorlage für eine solche erstellt, die du an deinen Verein anpassen kannst. Obwohl die Aushänge oft innerhalb des Vereinsgebäudes erfolgen, können sie auch von Besuchern, etc.

und somit Dritten eingesehen werden. Bevor Sie beginnen, das Verzeichnis zu erstellen, machen Sie eine Bestandsaufnahme aller personenbezogenen Daten, die Sie in Ihrem Verein verarbeiten und stellen Sie sich die folgenden Fragen: Vereine unterliegen dabei keiner Sonderregelung, sondern die DSGVO trifft auch diese mit voller Breitseite. Dabei gibt es auch keinen Unterschied, ob ein Verein gemeinnützig ist oder profitorientiert handelt.