Hallo, ich beschäftige einen Minijobber auf Stundenbasis. Ich möchte nun den Stundenlohn erhöhen. Benötige ich dann einen neuen Arbeitsvertrag? Hallo, ich habe zwei Fragen: 1. Aushilfen arbeiten auf stundenbasis, was kann der Arbeitgeber tun, wenn Krankmeldungen eingereicht werden, muss er da Lohnfortzahlung leisten? Ich habe da mal eine Frage! Werde ab 1.4.18 Alg1 erhalten. Werde demnächst Minijob auf Stundenbasis anfangen. Wie verhält es sich, wenn die Stundenzahl und somit auch der Lohn sich monatlich ändert ? Welche Art Meldung muß ich dem Arbeitsamt geben, damit die Anrechnung erfolgen kann. Die Personalkosten sind in der Regel eine der teuersten Positionen in der Kostenrechnung eines Unternehmens. Zwar wird zwischen den Mitarbeitern differenziert – ein Auszubildender oder eine geringfügige Beschäftigte (Minijob) erhält schließlich nicht so viel Geld wie ein Abteilungsleiter – doch unter dem Strich steht für gewöhnlich eine hohe Summe. Um die Kosten zu senken, vereinbaren viele Unternehmen deshalb mit Interessenten einen Arbeitsvertrag auf Stundenbasis. Geht das Arbeitsrecht hiermit konform? Wir beschäftigen uns im Folgenden mit den Besonderheiten vom Arbeitsvertrag für die Aushilfe, die auf Stundenbasis bezahlt wird. Gleiches gilt für die sogenannten Minijobber, die eine häufig auch als 450-Euro-Job oder als geringfügig Beschäftigung bezeichnete Tätigkeit ausüben. ich bin auf 450 euro beschäftigt, habe laut vertrag eine 5 tage woche, arbeite an verschiedenen tagen in der woche, je nachdem, wann ich gebraucht werde, arbeite 41 std.

im monat. nehmen wir mal an, ich habe 1 woche (montag-freitag) urlaub, bekomme ich dann 10 std. und 15 minuten auf die 41 stunden angerechnet? wenn ein feiertag auf einen tag fällt, in dem ich urlaub habe, hätte ich dann eigentlich 4 urlaubstage, aber eine anrechnung von 10 std. und 15 min. (als wären es 5 tage urlaub)? wenn ich eine 5 tage woche habe, wo ich immer an verschiedenen tagen eingesetzt werde, habe ich dann auch anspruch auf die vergütung der 2 feiertage im dezember, müssten dann 4 std. und 6 minuten von den 41 std. im monat abgerechnet werden, so dass ich im dezember als soll-zahl nur 36 stunden und 54 minuten minuten arbeiten muß? Hinzu muß ich erwähnen, dass ich wochenende und feiertage immer frei habe, im vertag steht, dass ich aber auch an wochenenden und feiertagen zur arbeit herangezogen werden kann.