Bitte bewerben Sie sich rechtzeitig vor Beginn Ihrer Auslandsarbeit um das Zertifikat. In diesen Fällen können wir Ihnen das A1-Zertifikat nicht gewähren. Stattdessen müssen Sie Kela mitteilen, dass Sie ins Ausland gehen, um zu arbeiten. Es gibt eine Reihe von “alten” bilateralen Abkommen über die soziale Sicherheit, die zwischen dem Vereinigten Königreich und einigen EU-Mitgliedstaaten geschlossen wurden, bevor das Vereinigte Königreich 1973 in die Europäische Union einreist. Diese Vereinbarungen könnten theoretisch “wiederbelebt” werden. Allerdings besteht unter den Mitgliedstaaten ein großer Konsens darüber, dass diese Abkommen nicht mehr die aktuellen Mobilitätsmuster widerspiegeln und veraltete Bestimmungen enthalten, die nicht mehr zweckdienlich sind. Wenn Ihr Zertifikat, aus dem hervorgeht, welche Gesetze des Landes auf Ihre Arbeit anzuwenden sind, von den Behörden eines Vertragslandes der sozialen Sicherheit ausgestellt wurde (Australien, Kanada, Chile, China, Indien, Israel, Quebeck, Südkorea und die Vereinigten Staaten), sind Sie und Ihr Arbeitgeber in der Regel von der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen an Finnland befreit. In den bilateralen Sozialversicherungsabkommen ist festgelegt, welche Beiträge Sie nicht zahlen müssen. Abschnitt 1 des Zertifikats enthält Ihre personenbezogenen Daten wie Ihre Id-Nummer, Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse in dem Land, in dem Sie wohnen, und in dem Land, in dem Sie sich aufhalten. Wenn Sie Mitglied einer Flugbesatzung sind und Sich Ihre Heimatbasis in einem anderen Land befindet als in dem Land, in dem Sie leben oder in dem Sie auch andere Arbeiten verrichten, benötigen Sie ein A1-Zertifikat, um zu bestimmen, welche Gesetze auf Ihre Arbeit angewendet werden sollen. Das A1-Zertifikat ist nur in EU/EWR-Ländern und in der Schweiz gültig. Es handelt sich um ein Standardformular, das in der/den Amtssprache(en) des Landes verfügbar ist, das es gewährt.

Wir werden der Sozialversicherungsanstalt Finnlands (Kela) das von uns ausgestellte A1-Zertifikat mitteilen. Ohne gesonderten Antrag sendet Ihnen Kela eine europäische Krankenversicherungskarte zu, wenn Sie in einem anderen EU/EWR-Land oder in der Schweiz arbeiten und in Finnland noch krankenversichert sind. Die Karte gibt Ihnen das Recht auf Pflege und Entschädigung für die Pflege innerhalb des gesetzlichen Gesundheitssystems des Landes, in dem Sie leben. Sie müssen das A1-Zertifikat, das Sie Ihrem Arbeitgeber (vorzugsweise bereits vor Beginn Ihrer Arbeit im Ausland) und auf Anfrage ausländischen Behörden ausgestellt haben, vorlegen. Sie erhalten auch das Zertifikat und das Anschreiben auf Papier per Post. In Abschnitt 2 ist das Land angegeben, dessen Gesetze über die soziale Sicherheit auf Ihre Arbeit anwendung werden, d. h. das Land, das die Bescheinigung erteilt hat, sowie den Zeitraum, für den die Bescheinigung gültig ist. In der Regel beantragt der Arbeitgeber die Bescheinigung für seine Mitarbeiter.